Tarifvertrag ist der schriftliche Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und einer oder mehreren Gewerkschaften zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien und zur Festsetzung von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen und gemeinsame Einrichtungen der Vertragsparteien.

Ist der Tarifvertrag mit einem Arbeitgeberverband abgeschlossen, so handelt es sich um einen sogenannten Verbandstarifvertrag. Der von einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossene Tarifvertrag heißt Firmen-, Werks- oder Haustarifvertrag.

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