Landesarbeitsgericht Hamm

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Verwaltung

Wegweiser im Landesarbeitsgericht zur Verwaltung
Die Verwaltung untersteht der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts.

 

Diese übt die unmittelbare Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte, Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die Auszubildenden im gesamten Bezirk des Landesarbeitsgerichts aus, soweit sie nicht auf die Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte übertragen ist und soweit nicht die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Sie ist zudem unmittelbar zuständig für die strategische Personalentwicklung, die Angelegenheiten der Richter-, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen sowie die Angelegenheiten der Gleichstellungsbeauftragten.

 

Zur Verwaltung gehören selbstverständlich noch zahlreiche weitere Aufgabengebiete. Hiervon seien lediglich beispielhaft folgende Bereiche erwähnt:

 

  •  die Organisation, Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs
  •  die Organisationsentwicklung und Verwaltungsmodernisierung
  •  der Einsatz der Informationstechnik im Bezirk des LAG Hamm
  •  die Fortbildung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals
  •  die Geschäftsprüfungen
  •  die Angelegenheiten der Bezirksrevision, der Innen- und IT-Revision
  •  die Haushaltsplanung und -überwachung
  •  die Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
  •  die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  •  das Anfertigen von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Bearbeitung von Parlamentsanfragen sowie Anfragen des Petitionsausschusses
  •  die Angelegenheiten der Justizprüfungsämter
  •  JURIS, NRW-E und andere juristische Datenbanken
  •  das Büchereiwesen
  •  die Bearbeitung der Liegenschafts-, Post- und Telekommunikationsangelegenheiten
  •  die Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen

 

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