Die Verwaltung untersteht dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts.

Dieser übt die unmittelbare Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte und Beschäftigte im gesamten Bezirk des Landesarbeitsgerichts aus. Einige Aufgaben sind auf die Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte übertragen oder fallen in die Zuständigkeit des  Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zur Verwaltung gehören selbstverständlich noch zahlreiche weitere Aufgabengebiete. Hiervon seien lediglich beispielhaft folgende Bereiche erwähnt:

  •  die Organisation, Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs
  •  die Organisationsentwicklung und Verwaltungsmodernisierung
  •  die Personalentwicklung
  •  der Einsatz der Informationstechnik im Bezirk des LAG Hamm
  •  die Fortbildung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals
  •  die Geschäftsprüfungen
  •  die Angelegenheiten der Bezirksrevision, der Innen- und IT-Revision
  •  die Haushaltsplanung und -überwachung
  •  die Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
  •  die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  •  das Anfertigen von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Bearbeitung von Parlamentsanfragen sowie Anfragen des Petitionsausschusses
  •  die Angelegenheiten der Justizprüfungsämter
  •  JURIS, NRW-E und andere juristische Datenbanken
  •  das Büchereiwesen
  •  die Bearbeitung der Liegenschafts-, Post- und Telekommunikationsangelegenheiten
  •  die Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen