InhaltVerwaltung
Die Verwaltung untersteht der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts.
Diese übt die unmittelbare Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte, Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die Auszubildenden im gesamten Bezirk des Landesarbeitsgerichts aus, soweit sie nicht auf die Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte übertragen ist und soweit nicht die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig ist. Sie ist zudem unmittelbar zuständig für die strategische Personalentwicklung, die Angelegenheiten der Richter-, Personal- und Schwerbehindertenvertretungen sowie die Angelegenheiten der Gleichstellungsbeauftragten.
Zur Verwaltung gehören selbstverständlich noch zahlreiche weitere Aufgabengebiete. Hiervon seien lediglich beispielhaft folgende Bereiche erwähnt:
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Zusätzliche Informationen |
© Landesarbeitsgericht Hamm, 2012