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AktenzeichenTenor
11 Sa 1078/231. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 06.10.2023 - [..] - wird auf seine Kosten zurückgewiesen

2. Die Revision wird nicht zugelassen.
11 Sa 1186/231. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 08.11.2023 - [..] - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und das Versäumnisurteil vom 26.04.2023 hinsichtlich der Ziffer 3. aufgehoben und die Klage insoweit abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt die Klägerin zu 13 % und die Beklagte 87 % mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Beklagte allein trägt.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
18 Sa 1195/23Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 30.11.2023 – ........ wird als unzulässig verworfen, soweit die Beklagte sich dagegen wendet, dass das Arbeitsgericht der Klage mit dem Antrag auf Zeugniserteilung stattgegeben hat.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.
18 Sa 1198/23Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 31.10.2023 – ........ abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 21.02.2023 nicht beendet wurde.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.