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Aktenzeichen | Tenor |
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15 SLa 1092/24 | Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 02.12.2024 – [..] – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 27.05.2024 wird teilweise aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 9.410,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.09.2023 zu zahlen. Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil aufrechterhalten. Im Übrigen wird die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat der Kläger 62 % und die Beklagte 38 % zu tragen bis auf die Kosten der Säumnis des Klägers, die dem Kläger aufzuerlegen sind. Die Kosten des Berufungsverfahren tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %. Die Revision wird nicht zugelassen. |