Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 17 SLa 138/25 | I. Auf die Berufung des Klägers wird das das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 27.01.2025 - ... - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 06.08.2024 beendet worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen entsprechend des Anstellungsvertrages vom 11.12.2015 als Steuerfachwirt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis, welches sich auf Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie auf Führung und Leistung bezieht, zu erteilen. 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ... € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus ... € seit dem 03.09.2024 aus ... € seit dem 03.10.2024 aus ... € seit dem 05.11.2024 aus ... € abzüglich am 30.11.2024 erhaltener ... € netto seit dem 03.12.2024, aus ... € abzüglich am 27.12.2024 erhaltener ... € netto seit dem 03.01.2025 und aus ... € abzüglich am 30.1.2025 gezahlter ... € netto seit dem 03.02.2025, zu zahlen. 5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 6. Die Widerklage wird abgewiesen. II. Die Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen. III. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 7 % und die Beklagte 93 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 15 % und die Beklagte 85 %. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. |
