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AktenzeichenTenor
13 SLa 222/24I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 21.02.2024 – [..] unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus eine weitere Urlaubsabgeltung für die Jahr 2011 bis 2021 in Höhe von 6.494,85 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2023 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 89 % und die Beklagte zu 11 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 92 % und die Beklagte zu 8 %.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.