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AktenzeichenTenor
18 Sa 1150/21Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts xxx vom xxx – xxx – wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers 78,35 Stunden als „IstStunden“ in dem Monat, der auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung des Streitfalls folgt, gutzuschreiben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.
18 SLa 24/26Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts xxx vom xxx 5, Az. xxx wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.