Im nördlichen Teil Nordrhein-Westfalens liegt der Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm, der ca. 20.000 qkm umfasst. In seinen 231 Gemeinden und 9 kreisfreien Städten leben insgesamt ca. 8,5 Millionen Einwohner.
Arbeitsgericht Arnsberg
Zuständigkeit: Hochsauerlandkreis
Arbeitsgericht Bielefeld
Zuständigkeit: Stadt Bielefeld und Kreis Gütersloh
Arbeitsgericht Bocholt
Zuständigkeit: Stadt Bocholt sowie die Kreise Borken und Coesfeld
Arbeitsgericht Bochum
Zuständigkeit: Städte Bochum und Witten
Arbeitsgericht Detmold
Zuständigkeit: Kreis Lippe
Arbeitsgericht Dortmund
Zuständigkeit: Stadt Dortmund und Kreis Unna
Arbeitsgericht Gelsenkirchen
Zuständigkeit: Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck
Arbeitsgericht Hagen
Zuständigkeit: Stadt Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis (ohne Witten)
Arbeitsgericht Hamm
Zuständigkeit: Stadt Hamm und Kreis Soest
Arbeitsgericht Herford
Zuständigkeit: Kreis Heford
Arbeitsgericht Herne
Zuständigkeit: Stadt Herne und Kreis Recklinghausen (ausgenommen Stadt Gladbeck)
Arbeitsgericht Iserlohn
Zuständigkeit: Märkischer Kreis
Arbeitsgericht Minden
Zuständigkeit: Kreis Minden-Lübbecke
Arbeitsgericht Münster
Zuständigkeit: Stadt Münster und Kreis Warendorf
Arbeitsgericht Paderborn
Zuständigkeit: Kreise Paderborn und Höxter
Arbeitsgericht Rheine
Zuständigkeit: Kreis Steinfurt
Arbeitsgericht Siegen
Zuständigkeit: Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe
Wenn Sie wissen möchten, welches Gericht außerhalb unseres Bezirks zuständig ist, schauen Sie in die Adressdatenbank der Justiz!