Hier finden Sie ausgewählte Präsidiumsbeschlüsse für das Jahr 2022.
Datum |
Inhalt |
22.06.2022 |
I. II. Sind alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die in den Listen mit einem „E“ kenntlich gemacht sind, verhindert, erfolgt die Heranziehung der Ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Reihenfolge der Listen nach den allgemeinen Regeln. |
30.05.2022 |
I. II. 1. Ab dem 01.06.2022 wird eine 19. (Hilfs-)Kammer gebildet. |
10.05.2022 |
I. II. 2. Der Vorsitz der 6. Kammer wird mit Wirkung vom 01.07.2022 Direktorin des Arbeitsgerichts Dr. Dué übertragen. 3. Vom 11.05.2022 bis zum 30.06.2022 wird die 6. Kammer von der Zuteilung gem. § 4 GVP ausgenommen, indem der Gesamtpunktwert der Kammer gem. § 18 GVP um 200 Punkte erhöht wird. Am 01.07.2022 wird die Gesamtpunktzahl der 6. Kammer auf einen Punktwert festgesetzt, der 1 Punkt unter dem Gesamtpunktwert der Kammer liegt, die den niedrigsten Gesamtpunktwert aufweist. 4. Die Verfahren gem. § 3 (6) GVP mit der Endziffer 7 werden mit Wirkung vom 11.05.2022 der 11. Kammer zugewiesen. 5. § 17 Abs. 1 GVP wird mit Wirkung vom 01.07.2022 wie folgt ergänzt: |
04.01.2022 |
I. II. Fielen in die Zuständigkeit der 16. Kammer nach dem Geschäftsverteilungsplan 2021 Turnusverfahren gem. § 3 Abs. 16 a) GVP, so werden Verfahren, die ab dem 01.01.2022 neu eingehen, als Turnusverfahren gem. § 7 GVP 2022 der 15. Kammer mit neuer Berechnung zugewiesen. |