Landesarbeitsgericht Hamm

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Informationen für Zeugen

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Zeugenvernehmung
Ein Zeuge ist eine Person, die über Ihre Wahrnehmungen von tatsächlichen Ereignissen (vergangenen Tatsachen und Zuständen) vor Gericht aussagen soll. Zeuge kann jede Person sein, die etwas wahrgenommen hat, was in einem gerichtlichen Verfahren von Bedeutung sein kann. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Anlass die Person die Wahrnehmungen gemacht hat. So kann es sogar auch ausreichen, wenn der Zeuge Schilderungen anderer Personen darstellen kann.

 


 

© Landesarbeitsgericht Hamm, 2012